Zustimmung zu Vertragsbedingungen

Wir benötigen Ihre Zustimmung zu den folgenden Punkten:


1. Preis- und Leistungsverzeichnis*

2. AGB für Kreditkarten*

3. Telefonische Kontaktaufnahme*

4. werbliche Datennutzung*

*Alle Zustimmungen sind abhängig von der jeweiligen Geschäftsbeziehung. Wir informieren Sie mit einem persönlichen Anschreiben, welche Zustimmungen für Sie relevant sind. 

Ihre Zustimmungen zum Preis- und Leistungsverzeichnis und zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kreditkarten sind notwendig, um die Geschäftsbeziehung fortzuführen. Aufgrund des BGH-Urteils vom 27. April 2021 sind wir verpflichtet diese Zustimmungen von Ihnen einzuholen. 

Wir schätzen den Austausch zwischen Ihnen und unseren Beraterinnen und Beratern sehr und möchten sicherstellen, dass wir auch in Zukunft schnell und unbürokratisch mit Ihnen in Kontakt treten können. Dazu benötigen wir Ihr Einverständnis.

Für eine optimale Ansprache unserer Kundinnen und Kunden verarbeiten wir personenbezogene Daten. 

Welche personenbezogenen Daten und Analyseverfahren wir dabei nutzen, können Sie im entsprechenden Einwilligungstext genau nachlesen. 

Ihre Einwilligungen zu Punkt 2. und 4. sind freiwillig und können jederzeit widerrufen werden. Hierfür haben wir Ihnen einen digitalen Weg zur Verfügung gestellt. Alternativ können Sie dies auch in Ihrer Geschäftsstelle tun.

Antworten auf Ihre Fragen

Worum geht es im BGH-Urteil konkret?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27.04.2021 in dem Verfahren XI ZR 26/20 entschieden, dass der AGB-Änderungsmechanismus in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken unwirksam ist. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Entscheidung auch auf die AGB der Volksbank Niedersachsen-Mitte eG sowie ggf. inhaltsgleiche Klauseln in anderen AGB („Sonderbedingungen“) übertragbar ist.

Der Änderungsmechanismus besagte, dass die Volksbank Niedersachsen-Mitte eG auch ohne aktive Zustimmung des Kunden Änderungen an Produkt­bedingungen oder auch Preis­erhöhungen einführen konnte. In der Vergangenheit haben wir Sie als unseren Kunden über anstehende Änderungen informiert und Ihnen 2 Monate Zeit gegeben, den geänderten Produktbedingungen oder auch Preiserhöhungen zu widersprechen. Wenn kein Widerspruch erfolgte – Sie als Kunde also schwiegen – fanden die geänderten Produktbedingungen oder auch Preisänderungen nach Ablauf dieser 2 Monate Anwendung. Diese sogenannte Zustimmungsfiktion wurde in der bislang genutzten Form nun vom BGH für unwirksam erklärt. Banken und Sparkassen brauchen daher jetzt von ihren Kunden eine aktive Zustimmung für die bislang über den AGB-Änderungsmechanismus eingeführten Änderungen. Dies wird in der Regel alle Geschäftsbeziehungen betreffen, die mindestens eine Veränderung über die Zustimmungsfiktion herbeigeführt haben.

Gilt das BGH-Urteil für alle Banken?

Da sich die Klauseln zum AGB-Änderungsmechanismus in allen AGB von Kreditinstituten (und damit auch in den AGB-Banken) stark ähneln, kann dieses Urteil nicht ohne Rechtsrisiko ignoriert werden.

Wieso muss ich dieses Mal aktiv zustimmen?

Der BGH hat mit seinem Urteil vom 27.04.2021 gegen die Postbank entschieden: Die Klausel, wonach die Postbank von einer still­schweigenden Zustimmung ausgehen kann, wenn Kunden einer Änderung nicht binnen 2 Monaten widersprechen, benachteilige die Kunden unangemessen. Daher sind die bislang mit Ihnen vereinbarten Änderungen von Bedingungen und Preisen über den Änderungs­mechanismus nun erneut – und zwar mit Ihrer Zustimmung – zu vereinbaren.

Ich habe meine Unterlagen zur Zustimmung verloren / nicht erhalten, was kann ich tun?

Bitte kontaktieren Sie gerne unsere Hotline unter der Telefon-Nr. 04251 828-0.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Eine gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Um unser Vertragsverhältnis weiterführen zu können, brauchen wir eine gültige Vertragsgrundlage und Ihre Zustimmung zu den Änderungen beziehungsweise zu den neuen Entgelt- und Vertragsbedingungen.

Ich habe noch mehr Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Wenn Ihre Frage oben nicht beantwortet wurde, kommen Sie gern direkt auf uns zu oder nutzen Sie unser Online-Formular. Wir freuen uns auf Sie.